das bundesverfassungsgericht hat heute morgen die rauchverbote in berlin und baden-württemberg für verfassungswidrig erklärt. das so genannte nichtraucherschutzgesetz verletze berufsfreiheit und eigentum der wirte. die bisherigen verbote bleiben vorerst bestehen, bis ende 2009 muss jedoch eine neuregelung erlassen werden. unter der bedingung, dass die wirte an der tür ein schild anbringen müssen, das jugendlichen unter 18 den eintritt verwehrt und unübersehbar vor einer raucherkneipe warnt darf nun in den so genannten eckkneippen unter 75 quadratmetern wieder geraucht werden. wenn denn größere gaststätten separate raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch ausnahmeregelungen für kleine „eckkneipen“ geschaffen werden, so die argumentation. warten wirs ab, ich schätze mal da wird sich noch nen paar jahre drüber gestritten...
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