verfassungsgericht kippt striktes rauchverbot

das bundesverfassungsgericht hat heute morgen die rauchverbote in berlin und baden-württemberg für verfassungswidrig erklärt. das so genannte nichtraucherschutzgesetz verletze berufsfreiheit und eigentum der wirte. die bisherigen verbote bleiben vorerst bestehen, bis ende 2009 muss jedoch eine neuregelung erlassen werden. unter der bedingung, dass die wirte an der tür ein schild anbringen müssen, das jugendlichen unter 18 den eintritt verwehrt und unübersehbar vor einer raucherkneipe warnt darf nun in den so genannten eckkneippen unter 75 quadratmetern wieder geraucht werden. wenn denn größere gaststätten separate raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch ausnahmeregelungen für kleine „eckkneipen“ geschaffen werden, so die argumentation. warten wirs ab, ich schätze mal da wird sich noch nen paar jahre drüber gestritten...

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2 Kommentare zu “verfassungsgericht kippt striktes rauchverbot

  1. TomRocks

    warum muss man sich über solche dinge überhaupt streiten? warum folgt man nicht dem beispiel anderer länder der EU und erlässt ein generelles rauchverbot? (das ist laut dem BVG ja auch nicht verfassungswiedrig…) ganz einfach darum, weil deutschland wie kein zweiter staat unter der fuchtel der tabakindustrie steht. allenthalben wird sich über die lobbyismus in den USA beklagt, anstatt mal vor der eigenen haustür zu kehren. so wird das nie was und es werden noch jahre lang prozesse geführt. es lebe die bürokratie… deutschland (un)einig vaterland…

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  2. Mattes

    finde das rauchverbot-thema auch etwas unnötiges. Aber was will man ändern, ich denke es bleibt noch lange bei streitereien hängen.

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